21. August 1946🇳🇴Dokument
Historisch

Norwegen/Schweden: Militär verbietet Presseberichte über Geisterraketen

Das norwegische Generalstab wies am 21. August 1946 die Presse an, Geisterraketen nicht zu erwähnen und Meldungen an militärische Nachrichtendienste weiterzuleiten. Schweden beschränkte Berichte auf Lande- oder Explosionsorte.

Datum
21. August 1946
Ort / Land
Typ
Dokument

Hintergrund

Hintergrund

Im August 1946, während der Welle von Geisterraketen-Sichtungen in Skandinavien, erließ das norwegische Generalstab eine Anweisung an die Presse. Diese forderte, keine Erwähnung solcher Objekte über dem Land und Weiterleitung aller Beobachtungen ans Nachrichtendepartement.

Maßnahmen in Schweden

Schweden beschränkte Berichte strikt auf Orte von Landungen oder Explosionen. Zweck: Schutz wertvoller Informationen für Bewertung möglicher Testflüge fremder Nationen.

Bedeutung

Das Dokument offenbart staatliche Kontrolle bei über 2000 Sichtungen, viele radarerfasst. Es betont militärische Ängste vor fortschrittlicher Technik, evtl. sowjetisch oder außerirdisch. Quelle: Eberhart (S. 135), zitiert London Daily Telegraph (22.08.1946).