JANAP 146 Neuauflage: Militärische UFO-Meldeverfahren bekräftigt
Die Joint Army-Navy-Air Force Publication (JANAP) 146 (E) wird am 17. Mai 1977 neu herausgegeben. Wie schon in früheren Fassungen, die bis in die 1940er Jahre zurückreichen, nennt das Dokument „unidentified flying objects“ als etwas, das von Militärangehörigen zu melden ist, und unterscheidet UFOs ausdrücklich von anderen Objektarten wie „aircraft“, „missiles“, „submarines“ und „military surface vessels“. Mit anderen Worten: UFOs bleiben ein legitimer Gegenstand von Beobachtung und Meldung durch US-Militärangehörige — im Widerspruch zur offiziellen Position, die Air Force habe ihr Interesse an UFOs 1969 mit Project Blue Book beendet.
Hintergrund
1. Die Joint Army-Navy-Air Force Publication (JANAP) 146 (E) wurde am 17. Mai 1977 neu veröffentlicht. Dieses Dokument beschrieb, wie frühere Versionen auch, Verfahren für Militärpersonal zur Meldung von Unidentified Flying Objects (UFOs). Es unterschied UFOs von anderen spezifischen Objekttypen.
Der Vorfall
Die Joint Army-Navy-Air Force Publication (JANAP) 146 (E) wurde neu veröffentlicht. Das Dokument weist Militärpersonal an, Sichtungen von 'Unidentified Flying Objects' zu melden. Das Dokument unterscheidet auch UFOs von anderen spezifischen Objekttypen.
Untersuchung
Dolans Darstellung enthält keine Informationen über eine spezifische Untersuchung im Zusammenhang mit der Neuveröffentlichung von JANAP 146. Das Dokument selbst diente wahrscheinlich als Richtlinie für interne militärische Meldeverfahren. in Dolans Darstellung werden keine externen Untersuchungen erwähnt.
Bedeutung
Die Neuveröffentlichung von JANAP 146 (E) im Jahr 1977 unterstreicht das anhaltende Interesse und die Besorgnis des Militärs bezüglich UFOs. Sie demonstriert einen fortlaufenden formalen Prozess zur Meldung und potenziellen Untersuchung dieser Phänomene. Die Existenz des Dokuments und seine wiederholte Bestätigung legen nahe, dass UFOs als eine Angelegenheit von potenzieller militärischer Bedeutung angesehen wurden, die spezifische Meldeprotokolle rechtfertigte.