DoD verweigert Herausgabe aller Analyseunterlagen zu eigenem veröffentlichten UAP-Video
Das Verteidigungsministerium lehnte einen FOIA-Antrag auf interne Analysen, Prüfprotokolle und technische Dokumentation zum Infrarot-UAP-Video Middle East 2024 ab, das AARO selbst im Mai 2025 veröffentlicht hatte.
Hintergrund
Überblick
Im September 2025 erteilte das Verteidigungsministerium eine endgültige Ablehnung auf einen FOIA-Antrag von The Black Vault vom Mai 2025. Der Antrag forderte sämtliche internen Kommunikationen, Prüfprotokolle, Klassifizierungsleitlinien und technische Dokumentation zum Infrarot-UAP-Video Middle East 2024, das AARO zuvor öffentlich freigegeben hatte.
Hintergrund
Im Mai 2025 veröffentlichte AARO über sechs Minuten Infrarotmaterial eines unidentifizierten Objekts, aufgenommen von einem Militärsystem im Nahen Osten 2024. Das Video wurde über den Defense Visual Information Distribution Service publiziert. Trotz der Veröffentlichung verweigerte das DoD die Herausgabe aller Unterlagen zur Prüfung und Analyse des Videos.
Wichtige Details
Das DoD berief sich auf FOIA-Ausnahmen (b)(5) für deliberative Prozesse und (b)(7)(A-E) für Strafverfolgungsunterlagen. Dies erzeugt ein Paradoxon: Die Regierung veröffentlichte das UAP-Material, behauptet aber gleichzeitig, dass alle Analyseunterlagen dazu geheim bleiben müssen. The Black Vault bezeichnete dies als Widerspruch zu den erklärten Transparenzverpflichtungen der Regierung in Sachen UAP.
Bedeutung
Verdeutlicht das Paradoxon der UAP-Transparenz: Das DoD veröffentlichte UAP-Aufnahmen, verweigert aber die Herausgabe jeglicher Analyse desselben Materials — ein Widerspruch zu erklärten Offenheitsverpflichtungen.