25. August 2026Enthüllung
PolitikOrganisation

EU-Kommission ordnet UAP-Fragen den Mitgliedstaaten zu

Die Europäische Kommission erklärte in ihrer schriftlichen Antwort auf eine parlamentarische Anfrage, dass unidentifizierte anomale Phänomene in die Zuständigkeit der EU-Mitgliedstaaten fallen. Sie sah sich deshalb nicht in der Lage, einschlägige US-Dokumente zu überprüfen oder deren Veröffentlichungen zu bewerten.

Datum
25. August 2026
Ort / Land
BrusselsBrussels-Capital Region🇧🇪Belgien
Typ
Enthüllung

Hintergrund

Am 25. August 2026 beantwortete EU-Kommissar Andrius Kubilius im Namen der Europäischen Kommission eine schriftliche Anfrage des Europaabgeordneten Moritz Körner zu UFOs und UAP.

Die Kommission erklärte, dass der Umgang mit unidentifizierten anomalen Phänomenen in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten falle. Als Beispiel verwies sie auf die französische staatliche Untersuchungsstelle GEIPAN. Eine eigene Prüfung amerikanischer Dokumente oder eine Bewertung der entsprechenden Veröffentlichungen nahm die Kommission nicht vor.

Gleichzeitig verwies sie auf ihre Zusammenarbeit mit relevanten Akteuren zur Sicherheit des europäischen Weltraumumfelds.

Bedeutung

Die Antwort dokumentiert eine konkrete institutionelle Position der Europäischen Kommission: UAP werden nicht als eigenständige Zuständigkeit der Kommission behandelt, sondern primär den Mitgliedstaaten zugeordnet.

Verweise