Überarbeitete Luftwaffenrichtlinie 200-2 mit verstärkten Informationskontrollen
Die USAF überarbeitete die Richtlinie 200-2, um ungeklärte Sichtungen zu reduzieren und die öffentliche Informationsvergabe durch das Pentagon zu zentralisieren, wodurch die Offenlegungsbefugnisse lokaler Kommandanten eingeschränkt wurden.
Hintergrund
Regelungsänderungen
Am 14. September 1959 gab die United States Air Force eine überarbeitete Version der Luftwaffenrichtlinie 200-2 zur Regelung von UFO-Meldeverfahren aus. Die aktualisierte Richtlinie legte verstärkten Wert auf die Minimierung ungeklärter Fälle in den Luftwaffenakten.
Informationskontrollmaßnahmen
Die Überarbeitung führte fünf umfassende Absätze zur öffentlichen Offenlegung von UFO-Informationen ein. Die Befugnis zur Veröffentlichung von Informationen für die Medien wurde unter dem Büro für Informationsdienste des Luftwaffensekretärs im Pentagon zentralisiert. Kommandanten auf Basis-Ebene durften Informationen nur freigeben, wenn Objekte positiv als konventionelle Phänomene identifiziert worden waren. Luftwaffenpersonal war untersagt, private Bürger in UFO-Fällen zu kontaktieren oder operative Details zu diskutieren, sofern nicht ausdrücklich dazu autorisiert.
Bedeutung
Diese Regelungsänderung spiegelte die Strategie der Luftwaffe wider, die zentralisierte Kontrolle über UFO-bezogene öffentliche Kommunikation zu wahren und gleichzeitig die offizielle Anzahl ungeklärter Luftphänomene zu reduzieren.