14. September 1959🇺🇸Sichtung
Kongress/Parlament

Überarbeitete Luftwaffenrichtlinie 200-2 mit verstärkten Informationskontrollen

Die USAF überarbeitete die Richtlinie 200-2, um ungeklärte Sichtungen zu reduzieren und die öffentliche Informationsvergabe durch das Pentagon zu zentralisieren, wodurch die Offenlegungsbefugnisse lokaler Kommandanten eingeschränkt wurden.

Datum
14. September 1959
Ort / Land
Typ
Sichtung

Hintergrund

Regelungsänderungen

Am 14. September 1959 gab die United States Air Force eine überarbeitete Version der Luftwaffenrichtlinie 200-2 zur Regelung von UFO-Meldeverfahren aus. Die aktualisierte Richtlinie legte verstärkten Wert auf die Minimierung ungeklärter Fälle in den Luftwaffenakten.

Informationskontrollmaßnahmen

Die Überarbeitung führte fünf umfassende Absätze zur öffentlichen Offenlegung von UFO-Informationen ein. Die Befugnis zur Veröffentlichung von Informationen für die Medien wurde unter dem Büro für Informationsdienste des Luftwaffensekretärs im Pentagon zentralisiert. Kommandanten auf Basis-Ebene durften Informationen nur freigeben, wenn Objekte positiv als konventionelle Phänomene identifiziert worden waren. Luftwaffenpersonal war untersagt, private Bürger in UFO-Fällen zu kontaktieren oder operative Details zu diskutieren, sofern nicht ausdrücklich dazu autorisiert.

Bedeutung

Diese Regelungsänderung spiegelte die Strategie der Luftwaffe wider, die zentralisierte Kontrolle über UFO-bezogene öffentliche Kommunikation zu wahren und gleichzeitig die offizielle Anzahl ungeklärter Luftphänomene zu reduzieren.

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